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   OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ss (OWi) 30/88   

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OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ss (OWi) 30/88 (https://dejure.org/1988,18309)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.02.1988 - 3 Ss (OWi) 30/88 (https://dejure.org/1988,18309)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Februar 1988 - 3 Ss (OWi) 30/88 (https://dejure.org/1988,18309)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 801
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Kammergericht durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG VRS 82, 320 und 86, 304; OLG Celle VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; OLG Köln VRS 86, 302) gehindert.
  • OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94

    Zulassung der Rechtsbeschwerde nur wegen der Anwendung materiell-rechtlicher

    Für einen derartigen Fall vertreten das OLG Celle (VRS 75, 463 f.) und das Bay0bLG (VRS 78, 464, 465) die Auffassung, daß gerade deswegen, weil das Urteil die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht ermögliche, die Rechtsbeschwerde zuzulassen sei.

    Ist aber infolge der konkreten Fassung des Urteils von vorneherein die Möglichkeit abgeschnitten, aufgrund außerhalb des Urteils liegender Anhaltspunkte auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zu schließen, so ist es nach Auffassung des Senates geboten, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, da ansonsten dem Betroffenen durch die gesetzwidrige Urteilsfassung von vorneherein die Möglichkeit einer erfolgreichen Urteilsanfechtung genommen und das Urteil jeglicher Prüfung entzogen wäre (vgl. dazu auch OLG Celle VRS 75, 463 f.).

  • OLG Celle, 12.11.1996 - 3 Ss OWi 199/96
    Die vom Senat in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit anderen Oberlandesgerichten vertretene Auffassung, das Fehlen der Urteilsgründe stelle ohne weiteres einen Zulassungsgrund dar (vgl. Senatsbeschluß VRS 75, 463; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; BayObLG VRS 82, 320; 86, 304; OLG Köln VRS 86, 302) wird nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95 - nicht mehr aufrechterhalten.
  • BayObLG, 07.11.1991 - 2 ObOWi 328/91
    Wegen dieses Mangels ist die Rechtsbeschwerde zuzulassen; denn ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten ist, kann nur geprüft werden, wenn Urteilsgründe vorliegen, weil sie für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage bilden (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1974, 188 und VRS 78, 464 ; OLG Düsseldorf VRS 74, 282; OLG Celle VRS 75, 463; KK- OWiG /Steindorf § 80 Rn. 38; Rebmann/Roth/Hermann OWiG 2. Aufl. § 80 Bem. 3).
  • KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien.
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